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Baumfällarbeiten in Rösrath vom Profi

Viele Gartenbesitzer sind stolz auf Ihre alten und hohen Bäume. Wenn sie allerdings zu hochwachsen oder trotz regelmäßiger Baumpflege krank werden, können einige große Exemplare im Garten Probleme bereiten und sogar zur Gefahr werden.

 

Auch wer ein Haus mit Grundstück kauft und dieses übermäßig beispielsweise mit Birken oder Tannen bewachsen ist, würde die Bäume gerne fällen lassen. In Bezug auf Baumfällarbeiten ist allerdings einiges zu beachten.

Das Fällen eines Baumes ist von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt.

 

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz sind Baumfällarbeiten in den übrigen Monaten verboten – und zwar auch dann, wenn es in der betreffenden Gemeinde keine Baumschutzsatzung gibt.

Sollte jedoch von Bäumen eine akute Gefahr ausgehen, so ist eine Ausnahme möglich. Dies muss aber mit der zuständigen Behörde abgesprochen werden. Hier ist es nötig, eine Sondergenehmigung zu beantragen.

Baumfällarbeiten: Baum fällen

Wie lange kann man Bäume fällen?

Was ist eine Baumschutzsatzung?

Viele Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung. Diese verbieten, Bäume und Sträucher mit einem bestimmten Alter oder ab einer festgeschriebenen Größe zurückzuschneiden oder zu fällen. In der Regel gelten die Satzungen ab einem bestimmten Stammumfang (gemessen in einem Meter Höhe).

Bevor Sie also Baumfällarbeiten beauftragen, sollten Sie sich die entsprechende Baumschutzsatzung ansehen, mit der Gemeinde Rücksprache halten und eine Genehmigung beantragen.

 

Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Beantragung der Genehmigung an. Hierfür fallen für Sie auch keine Kosten an.

 

Hinweis: In einigen Fällen ist es notwendig, dass der Nachbar dem Fällen eines Baumes zustimmen muss.

Baumfällungen – worauf achten?

Sie sehen, vor der Baumfällung muss vieles beachtet werden. Sei es die Baumschutzverordnung, das Bundeswaldgesetz oder die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bis hin zur Einholung der Zustimmung des Nachbarn.

 

Wenn Sie für das Fällen eine Genehmigung einholen, riskieren Sie keinen Ärger mit Polizei und müssen sich auch nicht vor einem Bußgeld sorgen.

Wir bitten Sie auch eindringlich, einen Baum nicht selber zu fällen. Überlassen Sie diese Arbeit den Profis.

Wir verfügen über die notwendige Sachkenntnis, die richtige Seilklettertechnik, das notwendige Werkzeug und die entsprechende Schutzausrüstung. Gefährden Sie sich und andere Menschen bitte nicht unnötig.

Baumfällarbeiten: Birke fällen

Was passiert mit dem Stammstück?

Nach dem Fällen bleibt ein Baumstamm stehen. Auf Wunsch können Sie uns mit der Leistung beauftragen, den Wurzelstock mitsamt dem Stammstück aus dem Boden zu holen. Hierfür legen wir den Wurzelstock möglichst tief frei und hebeln dem Baumstumpf mit dem Bagger raus.

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Die Höhe der Kosten für Baumfällarbeiten hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, wie von der Höhe und Umfang des Baumes. Wenn Sie die Äste selbst entsorgen und das Holz selber verwerten möchten, zum Beispiel als Brennholz, fallen lediglich die Kosten für die Baumfällung an. Andernfalls können wir die Entsorgung übernehmen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir einen Termin vor Ort vereinbaren können. Bei der Besichtigung nehmen wir eine umfangreiche Beratung zu allen wichtigen Punkten vor und erstellen Ihnen dann gerne ein Angebot, das für Sie unverbindlich ist.

M. Schumacher Garten- und Landschaftsbau Rösrath

 

Unsere Leistung Baumfällarbeiten bieten wir nicht nur in Rösrath an. Wir übernehmen die Baumfällarbeiten auch bspw. in Lohmar, Siegburg, Overath und Köln.

Sollten Sie nicht in diesem Umkreis wohnen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind sicher, dass wir Ihnen hier eine Lösung anbieten können.

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