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Winterdienst Rösrath für private und gewerbliche Flächen

Eine traumhafte Winterlandschaft berührt unsere Seele, denn alles erscheint weiß und rein. Im Winterurlaub genießen wir die weiße Pracht. Doch im alltäglichen Leben sorgen Schnee und Eis für viele Probleme und Gefahren. Schneeräumen und Streuen sind nervige und anstrengende Tätigkeiten, insbesondere am frühen Morgen. Wir können Ihnen diese Arbeit nehmen, wenn Sie unseren Winterdienst buchen.

Winterdienst: Schnee räumen

Winterdienst für gewerbliche Flächen

Frostige Temperaturen bergen erhebliche Risiken. So kann überfrierende Nässe im Morgengrauen Fahrzeuge ins Schleudern bringen und für Fußgänger besteht eine erhöhte Sturzgefahr.

 

Damit Ihre Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten bei Schnee und Eis sicher auf Ihrem Gelände sind und die Gehwege sicher betreten können, sollten Sie unseren Winterdienst in Anspruch nehmen.

Winterdienst: Straßen von Schnee befreien

Winterdienst für private Flächen

Das Straßenreinigungsgesetz NRW gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatleute. Sie sind also dazu verpflichtet, Ihren Grund und Boden verkehrssicher zu gestalten. Während das im Sommer in der Regel kein großes Thema ist, wird dies im Winter häufig unterschätzt.

 

Ein beliebtes Beispiel: Eine Seniorin rutscht als Fußgänger auf Ihrem schneebedeckten Gehwegabschnitt aus und verletzt sich dabei schwer. Sie sind Ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen, sodass die alte Dame Sie auf Schmerzensgeld verklagen kann.

 

Um das zu vermeiden, ist ein Winterdienst die beste Lösung. Von Vorteil ist nämlich auch, dass Sie nicht zu jeder Zeit Schnee und Glatteis auf Ihren Gehwegen, Einfahren und Parkplätzen räumen müssen.

Räum- und Streupflicht – was ist das?

Bei der Räum- und Streupflicht handelt es sich um eine Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen und Gehwegen, um Unfälle zu vermeiden. Dabei obliegt diese Pflicht dem Grundstückseigentümer und bei einer öffentlichen Straße dem Träger der Straßenbaulast (z. B. den jeweiligen Gemeinden).

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Üblich ist es, dass die Räum- und Streupflicht auf die privaten Anlieger einer Straße übertragen werden. Vermieter dürfen die Räumpflicht an ihre Mieter weitergeben oder alternativ einen Winterdienst beauftragen.

Wann fängt der Winterdienst an?

Unsere Leistungen auf einen Blick

Unseren Winterdienst können Sie von Anfang November bis Ende März buchen. Bei Bedarf können Sie auch unseren Bereitschaftsdienst nutzen. Wir stehen Ihnen von morgens 5:00 Uhr bis abends 22:00 Uhr zur Verfügung.

Kontinuierliche Überwachung und Analyse der Wetterdaten

Räumarbeiten nach den ortsgültigen Gemeinde-, Städte- und Straßensatzungen

Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei Schnee und Glätte

Einsatz von schonendem und umweltfreundlichem Streugut

​Bereitstellung von Streugut (Wiederaufnahme am Ende des Winters)

Winterdienst: Bäume mit Schnee

Ihr Vorteil: Wir übernehmen die Haftung!

Wir übernehmen nicht nur die lästige und aufwendige Arbeit in der Winterzeit für Sie, sondern auch die Haftung. Denn als Fachbetrieb sind wir in ausreichender Höhe für den Schadensfall versichert.

 

Das bedeutet für Sie, dass Sie stressfrei und ohne Sorgen durch den Winter kommen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wenn Sie unseren Service und unsere Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne informieren Sie dann unverbindlich über die Kosten unseres Winterdienstes.

M. Schumacher Garten- und Landschaftsbau Rösrath

 

Unsere Leistung Winterdienst bieten wir nicht nur in Rösrath an. Wir übernehmen den Winterdienst auch bspw. in Lohmar, Siegburg, Overath und Köln.

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Sollten Sie nicht in diesem Umkreis wohnen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind sicher, dass wir Ihnen hier eine Lösung anbieten können.

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